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AGB & DATENSCHUTZ

Michael Müller, ParaTop, Dorfstrasse 35, CH-8755 Ennenda

 

​1. Vertragsabschluß und Vertragsgrundlagen

 

1.1 Für dieses und alle Folgegeschäfte, d.h. Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen mit dem Kunden gelten (spätestens mit Entgegennahme der Ware, insbesondere bei telefonischer Bestellung) nur diese Bedingungen, nicht jedoch anderslautende Bedingungen des Kunden, und zwar auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Abweichungen durch Individualabreden bedürfen der Schriftform. Willenserklärungen von und an bzw. Vereinbarungen mit Vertretern und/oder Mitarbeitern werden erst durch schriftliche Bestätigung der Vertragspartner rechtswirksam. Der Kunde ist an sein gegenüber Michael Müller abgegebenes Vertragsangebot 30 Tage ab Eingang der Willenserklärung bzw. bis zur Vertragsannahme gebunden.

 

1.2 Sämtliche Angebote sind stets freibleibend, Verträge kommen nur durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung nach Bestellung zustande. Alle mündlichen, insbes. auch telefonische Neben- und Ergänzungsabreden, auch solche über die Ausführung der Bestellung, bedürfen unserer gesonderten schriftlichen Bestätigung. Unser Schweigen auf nachträgliche Abänderungs- und/oder Ergänzungswünsche bedeutet Ablehnung. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Ebenso die Aufhebung dieser Schriftformerfordernis.

 

1.3 Die unseren Angeboten und Verträgen zugrundeliegenden Unterlagen, beispielsweise Abbildungen, Zeichnungen, Angaben über Maße, Funktionen, Gewichte und DIN-Normen, sowie sämtliche Prospektangaben und Angaben in sonstigen Druckschriften sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften liegt nur dann vor, wenn eine entsprechende Erklärung ausdrücklich erfolgt ist.

 

1.4 Zu Änderungen, die eine vertragsgemäße Funktionsfähigkeit unserer Liefergegenstände durch Gewichts- oder Maßabweichungen bzw. Farbabweichungen nicht beeinträchtigen, sind wir jederzeit berechtigt, ohne dass dadurch der Vertragsinhalt im Übrigen berührt wird. Der Käufer kann hieraus keine Rechte ableiten.

 

1.5 Michael Müller behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und allen anderen Angebotsunterlagen vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben, sofern der Auftrag nicht erteilt wird.

 

2. Preise und Zahlungsbedingungen

 

2.1 Unsere Preise verstehen sich in CHF zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Lager. Als verbindliche Preise geltend die in unseren für den jeweiligen Zeitraum gültigen Preislisten genannten Preise. Preiserhöhungen werden nur wirksam, soweit die Lieferung der Produkte später als drei Monate nach Vertragsabschluß erfolgt.

 

2.2 Eine etwaige Rabattgewährung erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen Rabattvereinbarung.

 

2.3 Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung, im Falle eines vom Kunden verursachten Lieferverzugs zum Tag unserer Versandbereitschaft ausgestellt. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug zahlbar innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum. Werden Mahnungen notwendig, so berechnen wir eine pauschale Mahngebühr von CHF 20,--.
Alle Zahlungen sind ausschließlich an die in der Rechnung angegebenen Konten zu richten.

 

2.4 Kommt der Kunde mit seinen Abnahme- oder Zahlungsverpflichtungen oder mit seinen Verpflichtungen aus Ziffer 5 (Eigentumsvorbehalt) ganz oder teilweise in Rückstand, stellt er seine Zahlungen ein oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt, dann werden sämtliche andere Forderungen unsererseits aus der laufenden Geschäftsverbindung zur Zahlung fällig, auch wenn Wechsel oder Schecks mit späterer Fälligkeit laufen.

 

2.5 Entgegennahme von Wechseln ist grundsätzlich ausgeschlossen, gilt in jedem Fall aber nur so lange als Kaufpreisstundung, als sich die Verhältnisse des Kunden nicht verschlechtern. Wechselspesen sind sofort zu bezahlen. Für rechtzeitige Vorlegung, Protesterhebung und/oder Wechselrückleitung haften wir nicht. Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Auslandslieferungen erfolgen nur gegen Vorkasse, oder unwiderrufliches, bei unserer Bank zu erstellendes, bestätigtes und spesenfreies Dokumentenakkreditiv. Eventuelle Wechsel-, Scheck- oder Akkreditivkosten gehen zu Lasten des Käufers.

 

2.6 Bei Zahlungsverzug sind unbeschadet weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch in Höhe von 8 % zu entrichten.

 

2.7 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

 

2.8 Wir sind berechtigt, Teillieferungen aus einem Gesamtauftrag gesondert zu fakturieren.

 

2.9 Wir sind berechtigt, eingehende Zahlungen zur Begleichung des ältesten Schuldpostens zuzüglich Zinsen zu verwenden, auch wenn der Kunde anderweitige Bestimmungen trifft. Der Kunde verzichtet insoweit auf die Einrede der Verjährung.

 

2.10 Nehmen wir Waren aus Gründen zurück, die der Kunde zu vertreten hat, so haben wir Anspruch auf Erstattung entgangenen Gewinns, aufgewandter Kosten und einer angemessenen Wertminderung.

 

3. Gefahrenübergang und Versand

 

3.1 Die Lieferungen erfolgen nach Anweisungen des Käufers, unversichert und für Rechnung und - auch wenn freie Lieferung vereinbart ist - auf Gefahr des Kunden. Mit der Übergabe des Regenverdecks an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Auslieferungslagers, geht die Gefahr auf den Kunden über. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden oder infolge von Umständen, die von uns nicht zu vertreten sind, verzögert, so tritt der Gefahrübergang bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft ein.

 

3.2 Die Verpackungs- und Versandkosten werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

 

4. Lieferung, Lieferzeit, Lieferpflichten, Abnahme

 

4.1 Die bestätigten Lieferfristen bzw. Liefertermine sind für uns unverbindlich. Sie stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung, und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde im Verzug ist.

 

4.2 Teillieferungen sind zulässig.

 

4.3 Sind wir in Verzug, hat uns der Kunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist, die mindestens zwei Wochen betragen muss, zu setzen. Nach Fristablauf darf er vom Vertrag nur insoweit zurücktreten, als die Ware bis dahin nicht bereits abgesandt war. Bei Teilverzug darf er vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn die teilweise Erfüllung für ihn kein Interesse hat. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, Schadenersatzansprüche jedoch nur nach Maßgabe von Ziff. 7.

 

4.4 Höhere Gewalt oder unvorhersehbare und von uns unverschuldete Ereignisse, die eine Lieferung nachträglich wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Streiks, Aussperrungen bei uns oder Zulieferanten, nachträgliche Materialverknappungen, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Import- und/oder Exportrestriktionen bzw. -verbote oder fehlerhafte bzw. nicht termingerechte Selbstbelieferung seitens unserer Zulieferanten berechtigen uns, nach Mitteilung des Hindernisses an den Kunden die Lieferung um die Behinderungsdauer zuzüglich angemessener Wiederanlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Geben wir keine Erklärung ab, kann er zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, Schadenersatzansprüche jedoch nur nach Maßgabe von Ziff. 7.

 

4.5 Wird der Versand oder die Anlieferung aus Gründen, die im Risikobereich des Kunden liegen, verzögert, dann sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von zwei Wochen anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

 

4.6 Der Kunde darf die Abnahme nicht verweigern, wenn ein etwaiger Mangel die Gebrauchsfähigkeit des Liefergegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigt und wir unsere Pflicht zur Mängelbeseitigung anerkennen. Besteht ein Liefergegenstand aus mehreren selbständig nutzungsfähigen Einheiten, dann darf, wenn lediglich ein Teil der Einheiten mit Mängeln behaftet ist, die Abnahme hinsichtlich der übrigen Einheiten nicht verweigert werden.

 

5. Eigentumsvorbehalt

 

5.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen und Ansprüche einschließlich sämtlicher Saldoforderungen, aus Kontokorrent und etwaiger uns gegen den Kunden - aus welchem Rechtsgrund auch immer - zustehender Ansprüche auf Freistellung von auf Wunsch des Kunden übernommenen Haftungsrisiken oder Verbindlichkeiten - z. B. aus Wechseln - werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert unsere Forderungen nachhaltig um mehr als 10 % übersteigt.

 

5.2 Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne uns zu verpflichten. Erfolgt die Verarbeitung oder Umbildung zusammen mit uns nicht gehörenden Gegenständen, dann erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwerts unserer Ware zum Fakturenwert oder mangels Fakturenwert zum Zeitwert der anderen verarbeiteten Gegenstände. Für den Fall, dass unsere bicycle assembly mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden wird, wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden anteilmäßig im Verhältnis des Fakturenwertes unserer Waren zum Fakturenwert oder mangels Fakturenwert zum Zeitwert der Hauptsache auf uns übergeht. Ware, an der uns Eigentum oder Miteigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

 

5.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er uns gegenüber nicht im Verzug ist, seine Zahlungen nicht eingestellt hat und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder anderweitige Überlassungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungsleistungen, Forderungen aus unerlaubter Handlung etc.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an uns ab, Forderungen aus einer Verwertung von Vorbehaltswaren, an der uns lediglich Miteigentum zusteht, jedoch nur anteilig in Höhe unseres Miteigentumsanteils. Der Kunde ist bis auf weiteres widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen auf unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Wir sind zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Auf unser Verlangen wird uns der Kunde die vollständigen Anschriften seiner Schuldner mitteilen und diesen die Abtretung anzeigen.

 

5.4 Der Kunde wird die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns verwahren, in ordnungsgemäßem Zustand halten und in einem kaufmännischer Sorgfalt entsprechenden Umfang auf seine Kosten versichern. Für Schäden irgendwelcher Art an gelieferten Produkten haftet bis zur vollständigen Bezahlung auch ohne Verschulden der Käufer. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, z.B. durch Pfändung, wird der Kunde auf unser (Mit)-Eigentum hinweisen, dem Eingriff sofort widersprechen und uns unverzüglich benachrichtigen. Die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter trägt der Kunde, sofern sie nicht von der Gegenpartei eingezogen werden können. Der Kunde ist verpflichtet, uns Einblick in seine Bücher zu gewähren, soweit dies zur Ausübung unserer Rechte sachdienlich ist.

 

5.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, sofort die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne dass dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zustünde, die Geschäftsräume des Kunden zu betreten, die Vorbehaltsware an uns zu nehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Geltendmachung unserer Rechte, insbesondere eine Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

 

5.6 Michael Müller ist berechtigt, nach angemessener Frist über die Produkte, für die Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde, anderweitig zu verfügen und bei Zahlung den Käufer mit angemessener neuer Lieferfrist zu beliefern.

 

6. Haftung für Mängel

 

6.1 Der Kunde hat die empfangenen ParaTop unverzüglich nach Erhalt auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen und muss zur Vermeidung des Verlustes von Gewährleistungsansprüchen erkennbare Mängel unverzüglich, längstens innerhalb einer Woche nach Auslieferung, verdeckte Mängel nach Entdeckung, schriftlich zu rügen.

 

6.2 Wir haften für eine dem Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit der Gegenstände und übernehmen für die Dauer von 1 Jahr – in den Fällen der §§ 475 Abs. 2 und 479 Abs. 1 BGB (Verbrauchsgüterkauf) für die Dauer von 2 Jahren – nach Lieferung folgende Verpflichtungen: Sind die Gegenstände fehler-/oder schadhaft, so werden wir den Mangel kostenlos - ggf. unter Verwendung neuer Ersatzteile - beseitigen oder nach unserer Wahl Ersatzlieferung vornehmen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf Schäden, die infolge des Mangels an anderen Liefergegenständen entstehen sollten. Die mangelhaften Gegenstände und Teile stehen uns zu. Der Kunde gewährt uns zur etwaigen Mängelbeseitigung eine angemessene Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde dies, sind wir von der Gewährleistung befreit.
Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung auch binnen einer vom Kunden schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

 

6.3 Mängelansprüche bestehen aber nicht, wenn Mängel auf unsachgemäßer Benutzung, Bedienung oder Pflege bzw. mangelhafter Wartung oder auf sonstigen gewaltsamen Einwirkungen beruhen, oder wenn Liefergegenstände in ungeeigneter Umgebung aufbewahrt oder an Liefergegenständen zu Reparatur- oder zu anderen Zwecken von Personen gearbeitet wurde, die von uns nicht ausdrücklich schriftlich befugt waren.

 

6.4 Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung oder Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Nachlieferung nachträglich an einen anderen Ort als unseren Geschäftsstandort gebracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf die Einrede nicht ordnungsgemäßer Mängelrüge.

 

6.5 Schadensersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen, soweit sich unsere Zusicherungen lediglich auf die Vertragsgemäßheit unserer Lieferungen erstrecken. Im übrigen gilt Ziffer 7.

 

6.6 Der Kunde verpflichtet sich beim Erwerb eines ParaTops, die mitgelieferte Bedienungsanleitung zu beachten. Der ParaTop ist ein Regenverdeck der Spitzenklasse. Für Radfahrer wird das Fahrrad so erst richtig zum Cabrio. 

 

7. Allgemeine Haftungsbegrenzung

 

7.1 Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Haupt- oder Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mängelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, auch soweit sie auf Handlungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Verwenderin beruhen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

7.2 Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach wie folgt begrenzt: Der Schadensersatz darf den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. Unabhängig davon sind Schadensersatzansprüche der Höhe nach auf den Kaufpreis des verzögerten oder ausgebliebenen Teiles der jeweiligen Lieferung beschränkt.

 

7.3 Im Falle einer Schadensersatzpflicht nach Ziff. 4.4 beschränkt sich der an den Käufer zu leistende Schadensersatz auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlußes vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf 10 % des Wertes desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der in Folge der Verspätung bzw. Nichtlieferung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann.

 

7.4 Schadensersatzansprüche gegen uns verjähren innerhalb den Fristen wie sie für die Mängelhaftung (Ziff. 6.2) geregelt sind, seit Kenntnis des Kunden von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen.

 

7.5 Die persönliche Haftung unserer Organe und Angestellten, die als unsere Erfüllungsgehilfen tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.

 

7.6 Michael Müller übernimmt keine Haftung für die Funktion und Sicherheit der Produkte. Es gelten die Gebrauchs- und Wartungsanleitungen sowie die Garantiebedingungen.
Für Schäden, die sich aus der Benutzung der von uns gelieferten Ware, auch an anderen Gegenständen ergeben, haftet Michael Müller nicht.

 

8. Sonstige Bestimmungen

 

8.1 Die Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von Michael Müller.

 

8.2 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen ausschließlich dem Recht in der Schweiz. Die Anwendung der Einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

 

8.3 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Glarus in der Schweiz. Stand 15.01.2014

 

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten einschließlich Scheck- und Wechselklagen ist Glarus. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 

8.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen.

 

8.5 Machen wir stillschweigend keinen Gebrauch von uns zustehenden Rechten, dann stellt dies keinen Verzicht auf solche Rechte dar.

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